Regelungen der Rechtsverhältnisse zwischen dem Kunden, der Agentur Manelle Jay (nachfolgend „Agentur“) und dem von dieser Agentur vermittelten Darsteller

1. Leistung der Agentur

1.1. Sofern der Kunde keinen bestimmten Darsteller anfragt, schlägt die Agentur geeignete Darsteller vor. Die Agentur vermittelt nur Darsteller, die mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben.

1.2. Allein der jeweilige Darsteller entscheidet, ob er der Anfrage des Kunden nachgeht und mit ihm einen Vertrag schließt. Die Agentur vertritt den Darsteller gegenüber dem Kunden zum Zwecke des Vertragsschlusses und wird hinsichtlich der gebuchten Leistung des Darstellers nicht Vertragspartei.

2. Provision der Agentur

2.1. Allein der Kunde ist gegenüber der Agentur provisionspflichtig. Der Provisionsanspruch der Agentur entsteht, wenn infolge ihres Nachweises der Gelegenheit des Vertragsschlusses ein entsprechender Vertrag mit dem Darsteller geschlossen wird. Dabei ist es unerheblich, ob der geschlossene Vertrag bezüglich Art, Zeit und Ort der Darstellung von der ursprünglichen Anfrage des Kunden abweicht oder statt des Kunden ein von diesem informierter Dritter den Vertrag mit dem Darsteller schließt (Schutz vor Scheinanfragen zur Umgehung der Agentur).

2.2. Die Provision besteht in Höhe von ________ des vereinbarten Prozentsatzes/ € die je Auftrag vorher festgelegt wird. Der Betrag des mit dem Kunden inkl. Gage und Provision ist nach der Darbietung mit der Gage als Gesamthonorar an den Darsteller vom Kunden zu zahlen.

2.3. Zum vereinbarten Brutto/ Nettohonorar zählen auch Forderungen, die dem Darsteller gegenüber dem Kunden aufgrund erstellter und/ oder verwerteter Ablichtungen oder anderer Vervielfältigungen zustehen, mit Ausnahme jedoch der Forderungen des Darstellers, die diesem aufgrund der Verletzung seines Persönlichkeitsrechts zustehen.

2.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen den Darsteller gegen den Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

3. Haftung der Agentur
Für die inhaltliche Richtigkeit der im Rahmen der Agenturleistung übermittelten Daten haftet die Agentur nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln.

4. Leistungen des Darstellers
Soweit nicht anders vereinbart, stellt der Darsteller Kostüm, Musik und sonstige Requisite für die Darstellung und trägt die entsprechenden Gebühren (GEMA etc.). Der Darsteller sichert hierbei dem Kunden zu, dass er die Nutzungsrechte hat, die er für die im Rahmen seiner Darstellung verwendeten Werke und Leistungen benötigt.

5. Vergütung des Darstellers

5.1. Die Vergütung hat der Kunde dem Darsteller direkt im Anschluss der Darstellung in bar zu zahlen.

5.2. Soweit nicht anders vereinbart, ist die für die An- und Abreise aufgewandte Zeit des Darstellers mit der vereinbarten Vergütung abgegolten.

6. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde sorgt für einen geeigneten Ort der Darstellung und die entsprechende bau- und ordnungsrechtlichen Genehmigungen. Er trägt die hierfür entstehende Kosten (Raummiete etc.).

7. Ablichtung der Darstellung / Auftritte im öffentlichen Raum

7.1. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, darf die gebuchte Darstellung nur zu privaten Zwecken abgelichtet werden. Der Kunde sorgt dafür, dass unerlaubte und anderweitige Vervielfältigungen der Darstellung oder des Darstellers nicht getätigt werden. Der Kunde unternimmt zumutbare Anstrengungen, unerlaubt erstellte Vervielfältigungsstücke an sich zu nehmen, damit der Darsteller seine aus der unerlaubten Handlung folgende Rechte wahrnehmen kann.

7.2. Darstellungen im öffentlichen Raum bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages unberührt.

8.2. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.3. Für Streitigkeiten bezüglich des Provisionsanspruchs ist der Gerichtsstand Hamburg,
wenn der Kunde die Vertragsleistung als Kaufmann in Anspruch nimmt. Für Streitigkeiten bezüglich der gebuchten Darstellung oder der hierfür geschuldeten Vergütung wird der Gerichtsstand durch den Wohnsitz des Darstellers bestimmt, wenn der Kunde die Vertragsleistung als Kaufmann in Anspruch nimmt.