AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Strip Hamburg / Strip-Agentur-Hamburg 
Manelle Jay in Hamburg und bundesweit

Regelungen der Rechtsverhältnisse zwischen dem Kunden, von Strip Hamburg / Strip-Agentur-Hamburg Manelle Jay in Hamburg und bundesweite Stripvermittlung (nachfolgend „Agentur“) und dem von dieser Agentur vermittelten Darsteller

1. Leistung der Agentur
1.1. Sofern der Kunde keinen bestimmten Darsteller anfragt, schlägt die Agentur geeignete Darsteller vor. Die Agentur vermittelt nur Darsteller, die mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben.

1.2. Allein der jeweilige Darsteller entscheidet, ob er der Anfrage des Kunden nachgeht und mit ihm einen Vertrag schließt. Die Agentur vertritt den Darsteller gegenüber dem Kunden zum Zwecke des Vertragsschlusses und wird hinsichtlich der gebuchten Leistung des Darstellers nicht Vertragspartei.

2. Provision der Agentur
2.1. Allein der Kunde ist gegenüber der Agentur provisionspflichtig. Der Provisionsanspruch der Agentur entsteht, wenn infolge ihres Nachweises der Gelegenheit des Vertragsschlusses ein entsprechender Vertrag mit dem Darsteller geschlossen wird. Dabei ist es unerheblich, ob der geschlossene Vertrag bezüglich Art, Zeit und Ort der Darstellung von der ursprünglichen Anfrage des Kunden abweicht oder statt des Kunden ein von diesem informierter Dritter den Vertrag mit dem Darsteller schließt (Schutz vor Scheinanfragen zur Umgehung der Agentur).

2.2. Die Provision besteht in Höhe von ________ des vereinbarten Prozentsatzes/ € die je Auftrag vorher festgelegt wird. Der Betrag des mit dem Kunden inkl. Gage und Provision ist nach der Darbietung mit der Gage als Gesamthonorar an den Darsteller vom Kunden zu zahlen.

2.3. Zum vereinbarten Brutto/ Nettohonorar zählen auch Forderungen, die dem Darsteller gegenüber dem Kunden aufgrund erstellter und/ oder verwerteter Ablichtungen oder anderer Vervielfältigungen zustehen, mit Ausnahme jedoch der Forderungen des Darstellers, die diesem aufgrund der Verletzung seines Persönlichkeitsrechts zustehen.

2.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen den Darsteller gegen den Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

2.5.Die Agentur Manelle Jay ist nach § 19 UStG von der Umsatzsteuerpflicht befreit.Die Rechnungsstellung der Agentur Manelle Jay erfolgt in der Regel auf elektronischem Weg und ist sofort nach Rechnungseingang, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart sofort fällig.

2.6.Die Gage wird bar vor Ort am Veranstaltungstag vor Auftrittsbeginn ausbezahlt oder falls vereinbart, vorab überwiesen. Sämtliche mit Zahlungsverzug verbundene Kosten und Aufwendungen (z.B. Mahngebühren, zweckentsprechende Rechtsverfolgungskosten, Eintreibungskosten, jeweils bis zur gesetzlichen Höchstgrenze) trägt der säumige Auftraggeber

3. Haftung der Agentur
Für die inhaltliche Richtigkeit der im Rahmen der Agenturleistung übermittelten Daten haftet die Agentur nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln.

4. Leistungen des Darstellers
Soweit nicht anders vereinbart, stellt der Darsteller Kostüm, Musik und sonstige Requisite für die Darstellung und trägt die entsprechenden Gebühren (GEMA etc.). Der Darsteller sichert hierbei dem Kunden zu, dass er die Nutzungsrechte hat, die er für die im Rahmen seiner Darstellung verwendeten Werke und Leistungen benötigt.
Die Darsteller der Agentur Manelle Jay sind stets um Pünktlichkeit gemäß der vereinbarten Auftrittszeit bemüht. Bei Unwetter, Autobahnsperrungen, Verkehrskontrollen etc. kann es zu Abweichungen bei der Auftrittszeit kommen.

5. Vergütung des Darstellers
5.1. Die Vergütung hat der Kunde dem Darsteller direkt im Anschluss der Darstellung in bar zu zahlen.
5.2. Soweit nicht anders vereinbart, ist die für die An- und Abreise aufgewandte Zeit des Darstellers mit der vereinbarten Vergütung abgegolten.

6. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde sorgt für einen geeigneten Ort der Darstellung und die entsprechende bau- und ordnungsrechtlichen Genehmigungen. Er trägt die hierfür entstehende Kosten (Raummiete etc.).

7. Ablichtung der Darstellung / Auftritte im öffentlichen Raum
7.1. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, darf die gebuchte Darstellung nur zu privaten Zwecken abgelichtet werden. Der Kunde sorgt dafür, dass unerlaubte und anderweitige Vervielfältigungen der Darstellung oder des Darstellers nicht getätigt werden. Der Kunde unternimmt zumutbare Anstrengungen, unerlaubt erstellte Vervielfältigungsstücke an sich zu nehmen, damit der Darsteller seine aus der unerlaubten Handlung folgende Rechte wahrnehmen kann.

7.2. Darstellungen im öffentlichen Raum bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

8. Mögliche Konventionalstrafe   
Der Auftraggeber verpflichtet sich außerdem, sich weder die Kontaktdaten des Darstellers in Form von Tel & Mobilnummer noch Visitenkarten anzueignen oder entgegenzunehmen. Die Agentur Manelle Jay darf bei einem Re-Engagement nicht umgangen werden.Bei Zuwiderhandlung ist eine Konventionalstrafe in Höhe von 500,00 € sowohl vom Auftraggeber, als auch vom Darsteller gegenüber der Agentur Manelle Jay zu zahlen.

9. Haftung des Auftraggebers bei Auftragsstornierung

Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder verweigert die gebuchte Darstellung vor Ort, muss von ihm folgender Schadensersatz gezahlt werden:
Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn:         50 % des Gesamtrechnungsbetrages
Bis  7 Tage vor Veranstaltungsbeginn:        70 % des Gesamtrechnungsbetrages
Bis  3 Tage vor Veranstaltungsbeginn:        90 % des Gesamtrechnungsbetrages

Bei Auftragsstornierung am Veranstaltungstag oder Verweigerung der vor Ortfallen 100 % des Gesamtrechnungsbetrages an

10. Ergänzende verbindliche Vereinbarungen
10.1. Der Auftraggeber ist für die Einhaltung des Vertrages haftbar.

10.2. Sollte der gewünschte Darsteller oder die gewünschte Darstellerin kurzfristig verhindert sein ( z.B.  wegen Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Unwetter), so vermittelt die Agentur Manelle Jay ohne vorherige Absprache einen qualitativ gleichwertigen Ersatzdarsteller/ in sofern möglich.

10.3. Sollte es der Agentur Manelle Jay nicht möglich sein, einen kurzfristigen gleichwertigen Ersatzdarsteller/ in zu organisieren, verpflichtet sich die Agentur zu Wiederholung der Show zu einem späteren Zeitpunkt. Die Agentur Manelle Jay übernimmt keinerlei Haftung bei eventuellem Nichtgefallen der Darstellung oder der Darsteller.

11. Datenschutz
11.1. Der Auftraggeberist einverstanden, dass seine persönlichen Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung per EDV von de Agentur Manelle Jaygespeichert werden.

11.2. Die Agentur Manelle Jay verpflichtet sich sämtliche Daten nicht an Dritte weiterzugeben und streng vertraulich zu behandeln.

11.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, keinerlei Auskünfte über die Höhe der vereinbarten Gagen an Dritte weiterzugeben

12. Haftungsausschluß
12.1. Inhalt des Onlineangebotes

12.2 Die Agentur Manelle Jay übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Fotos der Darsteller/innen Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität des bereitgestellten Informationsmaterials.

12.3. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

13. Schlussbestimmungen
13.1. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages unberührt.

13.2. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.3. Für Streitigkeiten bezüglich des Provisionsanspruchs ist der Gerichtsstand Hamburg,  wenn der Kunde die Vertragsleistung als Kaufmann in Anspruch nimmt. Für Streitigkeiten bezüglich der gebuchten Darstellung oder der hierfür geschuldeten Vergütung wird der Gerichtsstand durch den Wohnsitz des Darstellers bestimmt, wenn der Kunde die Vertragsleistung als Kaufmann in Anspruch nimmt.


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